Fragen und Antworten

Viele Fragen erreichen uns immer wieder zu bestimmten Themen. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier zusammengefasst:

  • Was ist De-Pay?

    De-Pay ist ein innovatives Abrechnungssystem, bei dem es nicht mehr erforderlich ist, Rechnungen zu erstellen und einzureichen. Mit De-Pay erhalten Sie Ihr Geld nach erbrachter Dienstleistung einfach, schnell und ohne Kürzungen.

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  • Warum sollte ich an De-Pay teilnehmen?

    De-Pay vereinfacht Ihren Abrechnungsprozess im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen:

    • keine Rechnungsstellung mehr an den Kostenträger, 
    • keine Sortierung von rechnungsbegleitenden Unterlagen,
    • Kostenträger erhält Lieferinformationen sofort,
    • keine Rechnungskürzungen, da alle Daten vorgeprüft sind,
    • schnelle Auszahlung des Geldes.
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  • Ist De-Pay nach § 302 SGB V zulässig?

    Selbstverständlich! Alle gesetzlichen Vorgaben, Normen und Verordnungen werden eingehalten.

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  • Wie kann ich an De-Pay teilnehmen?

    Sie können sich über die De-Pay-Webseite registrieren. Dort werden Sie schrittweise durch das Anmeldeverfahren geleitet.

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  • Wie lang ist die Vertragsbindung bei De-Pay?

    Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.

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  • Kann ich über De-Pay mit allen Krankenkassen abrechnen?

    Sie können mit allen teilnehmenden Krankenkassen abrechnen.

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  • Welche Krankenkassen nehmen teil?

    Immer mehr Krankenkassen rechnen ihre Versorgungen im Hilfsmittelbereich über De-Pay ab. Es nehmen folgende Krankenkassen teil: 

    • BARMER, 
    • BIG direkt gesund (in Vorbereitung), 
    • BKK MTU, 
    • BKK Scheufelen, 
    • BKK VBU, 
    • BKK Voralb, 
    • BKK Werra-Meissner,
    • Continentale BKK, 
    • vivida BKK (vorübergehend keine Direktabrechnung über De-Pay)
    • Novitas BKK (Abrechnung noch nicht für alle Leistungserbringer möglich), 
    • VIACTIV Krankenkasse
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  • Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

    Die Rechnung wird automatisch nach Erreichen der Zahlreife vom System erstellt.

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  • Werden meine eigenen Rechnungsnummern von De-Pay übernommen?

    Ja, das ist möglich. 

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  • Wann bekomme ich mein Geld?

    Die Abrechnungsdatensätze der Krankenkassen werden täglich übertragen. Es gibt keinerlei Verzögerungen, da der Postweg entfällt. Wenn die Zahlreife erlangt ist, erhalten Sie nach Zahlungsfreigabe durch die Krankenkasse Ihr Geld.

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  • Kann es zu einer Rechnungskürzung kommen?

    Nein, da die Abrechnung auf Basis der vom Kostenträger genehmigten Leistung basiert.

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  • Ich habe mehrere Institutionskennzeichen (IK´s), muss ich diese auch zu De-Pay anmelden?

    Ja, für jedes IK benötigen Sie einen gültigen und separaten De-Pay-Vertrag.

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  • Ich nutze LEOS Hilfsmittel (ZHP.X3) zu Verbandskonditionen. Kann ich De-Pay auch über meinen Verband bekommen?

    Wir arbeiten daran, dass alle Verbände in Zukunft De-Pay anbieten. Sprechen Sie uns an, um zu erfahren ob wir bereits mit Ihrem Verband einen Vertrag haben oder dieses in Zukunft planen.

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  • Wozu benötige ich die QR-Codes?

    QR-Codes (engl. Quick Response) sind eine gängige Methode, um Informationen aufzubringen, die besonders schnell maschinell gefunden und eingelesen werden können. Bei De-Pay ist der QR-Code das eindeutige Identifikationsmerkmal der Verordnung. Durch den QR-Code können wir jederzeit die Original-Verordnung (Papier) einem Abrechnungsdatensatz zuordnen.

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  • Wo bekomme ich die QR-Codes her?

    Die QR-Codes stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unseren Support unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/888 03 02

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  • An welche Adresse muss ich die Originalverordnungen senden?

    Bitte senden Sie die Verordnungen per Post an

    MEDITsystems GmbH
    Postfach 1431
    15204 Frankfurt (Oder)


    Bei Versand über einen Paketdienst verwenden Sie bitte die Anschrift

    MEDITsystems GmbH
    Spitzkrugring 10
    15234 Frankfurt (Oder)

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  • Muss ich meine Belege weiterhin an das Abrechnungszentrum des Kostenträgers senden?

    Nein, das ist nicht nötig, da wir die Belege im Auftrag des Kostenträgers entgegennehmen. Ein weiterer Kontakt zum Abrechnungszentrum des Kostenträgers ist in der Regel nicht notwendig.

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  • Wie ist die Vorgehensweise bei Direktaufträgen durch den Kostenträger?

    Bei Direktaufträgen durch die Krankenkasse müssen Sie keine Original-Verordnung hochladen oder einreichen. Die Verordnung verbleibt beim Kostenträger.

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  • Benötige ich noch ein Abrechnungszentrum?

    Für die Versorgungen, die Sie mit De-Pay durchführen, benötigen Sie kein Abrechnungszentrum mehr.

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  • Kann ich trotz De-Pay auch noch den klassischen Abrechnungsweg (Papierform) nutzen?

    Ja, das ist möglich. Es ist aber pro Vorgang immer nur ein Abrechnungsweg möglich.

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  • Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am De-Pay erfüllt werden?

    Die Online-Masken von LEOS Hilfsmittel haben alle De-Pay-Funktionalitäten integriert. Es ist somit keine technische Umstellung notwendig, wenn Sie in LEOS arbeiten.

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  • Kann ich De-Pay auch aus meiner Branchensoftware bedienen?

    Ja. Wenn Sie den erweiterten Funktionsumfang in Ihrer Branchensoftware nutzen möchten, ist die Anpassung der X3-Schnittstelle durch den Anbieter der Software erforderlich. Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an Ihren Softwareanbieter oder an uns.

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  • Ist eine Teilnahme an De-Pay auch über Roamingpartner möglich?

    Ja, das ist möglich. 

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  • Können alle Vorgangsarten (KZH) über De-Pay abgerechnet werden?

    Das Ziel des De-Pay-Verfahrens ist es grundsätzlich alle Vorgangsarten abzubilden. Aktuell können folgende Vorgangsarten abgerechnet werden: KZH 00, 01, 02 03, 04, 08, 09, 10, 12 und 14.

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  • Können alle Produktgruppen über De-Pay abgerechnet werden?

    Ja.

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  • Was passiert mit genehmigungsfreien Rezepten? Kann ich die auch über De-Pay abrechnen?

    Ja, auch genehmigungsfrei Rezepte sind über De-Pay abrechenbar. 

    Übermitteln Sie dafür dem Kostenträger einen Versorgungsvorschlag. Wie bei genehmigungspflichtigen Rezepten erhalten Sie dafür ebenfalls eine Genehmigung.

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  • Was ist die Trackingschnittstelle und welche Logistikdienstleister unterstützt sie?

    Über die Trackingschnittstelle können Leistungserbringer in LEOS zusammen mit einer Lieferbestätigung eine Trackingnummer eines Logistikdienstleisters übermitteln.

    Die HMM Deutschland prüft regelmäßig, ob laut dem Logistikdienstleister die Auslieferung erfolgt ist. Die vom Leistungserbringer eingereichte Lieferbestätigung in Kombination mit einer solchen Auslieferungsmeldung gilt dann wie eine De-Pay-Lieferbestätigung, damit der Vorgang via De-Pay abgerechnet werden kann.

    Die Trackingschnittstelle befindet sich momentan noch in Entwicklung. Wir planen eine Freischaltung für DHL im Laufe des zweiten Quartals 2019.

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