Wie ist die Vorgehensweise bei Direktaufträgen durch den Kostenträger?
Bei Direktaufträgen durch die Krankenkasse müssen Sie keine Original-Verordnung hochladen oder einreichen. Die Verordnung verbleibt beim Kostenträger.
Bei Direktaufträgen durch die Krankenkasse müssen Sie keine Original-Verordnung hochladen oder einreichen. Die Verordnung verbleibt beim Kostenträger.